Schule in Corona-Zeiten: Das gilt im Schuljahr 2022/23

Vorlesen  

Sicherer Präsenzunterricht bei bestmöglichen Schutzmaßnahmen

Informationen des Kultusministeriums über die aktuellen Vorgaben für den Schulbetrieb.

(Aktualisiert am 30.01.2023)

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige – insbesondere anlassbezogene – Tests zur Verfügung. Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.

Lüften
Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 – also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.